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EU-Hosting und DSGVO-Konformität

EU-Hosting und DSGVO-Konformität für Finanzdaten ab dem ersten Tag. Alle Daten ausschließlich auf EU-Servern, Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive, TLS-Verschlüsselung und Audit-Log für Konfigurationsänderungen.

EU-Hosting und DSGVO-Konformität

Finanzplandaten sind vertraulich und unterliegen strengen Anforderungen — rechtlich, regulatorisch und intern. Wo werden die Daten gespeichert? Wer kann darauf zugreifen? Was passiert bei einer Anfrage der Datenschutzbehörde? Mit QuantaPlan sind diese Fragen klar beantwortet: alle Daten auf EU-Servern, DSGVO-Konformität ab dem ersten Tag, Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive.

Ihre Vorteile

  • Datenspeicherung ausschließlich in der EU: Keine Datenübertragung in Drittstaaten, keine Abhängigkeit von US Cloud Act oder ähnlichen Regelungen.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Teil des Standardangebots — kein separates Verhandlungsverfahren, kein Warten auf rechtliche Abstimmung.
  • Rollenbasierte Zugriffssteuerung und ein Audit-Log für Konfigurationsänderungen unterstützen Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsbehörden.
  • Verschlüsselung in Übertragung und Speicherung als Standard — keine zusätzliche Konfiguration notwendig.

So funktioniert es

QuantaPlan wird auf Servern innerhalb der Europäischen Union betrieben. Alle Daten — Planwerte, Nutzerdaten, Konfigurationen, Audit-Logs — werden ausschließlich auf diesen Servern gespeichert und verarbeitet. Es findet keine Synchronisierung oder Übertragung in Server außerhalb der EU statt.

Die Datenübertragung zwischen Browser und Server erfolgt ausschließlich über TLS-verschlüsselte Verbindungen. Gespeicherte Daten sind auf Datenbankebene verschlüsselt. Zugriffsrechte sind feingranular steuerbar — kein Mitarbeiter von QuantaPlan erhält Zugriff auf Kundendaten ohne explizite Freigabe im Supportfall.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO steht als Standarddokument im Kunden-Dashboard zum Download bereit und kann sofort unterzeichnet werden. Für Unternehmen, die eigene AVV-Vorlagen verwenden, steht das QuantaPlan-Team für individuelle Abstimmung bereit. Datenschutzinformationen und technische Maßnahmen sind vollständig dokumentiert.

Typischer Anwendungsfall

Die Datenschutzbeauftragte eines deutschen mittelständischen Unternehmens prüft vor dem Vertragsabschluss, ob QuantaPlan die internen Anforderungen erfüllt. Sie benötigt einen unterzeichneten AVV, eine Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und den Nachweis, dass keine Datenübertragung in Drittstaaten stattfindet.

Sie lädt den AVV aus dem QuantaPlan-Kunden-Dashboard herunter, findet die TOM-Dokumentation im Sicherheitsdatenblatt und erhält auf Anfrage die ISO-Zertifizierung des Rechenzentrumsbetreibers. Alle Unterlagen liegen binnen eines Werktages vor. Die interne Datenschutzprüfung ist abgeschlossen, der Vertrag kann unterzeichnet werden — ohne wochenlange Rückfragen und Nachverhandlungen.

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